Zertifikate | WIR + IRW
Zertifikate

Unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung

Sowohl die WIR als auch die IRW haben von der Bundesagentur für Arbeit die unbefristete Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung erhalten.

  • IRW – Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit als PDF
  • WIR – Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit als PDF
  • WIRMED – Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit als PDF

 

Qualitätsmanagement ISO 9001:2015, zertifiziert für alle Niederlassungen

Diese Norm steht sowohl national als auch international für einen hohen Qualitäts-Standard. Sie steigert unter anderem die Transparenz innerbetrieblicher Abläufe und dient damit der Kundenzufriedenheit. WIR Gruppe Zertifikat als PDF.

  • Integrierter Kontinuierlicher Verbesserungsprozess (KVP)

Arbeitsschutz-Management-System AMS-Bau und AMS-Dienstleister zertifiziert gem. NLF / ILO-OSH 2001

Für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter haben die Firmen der Unternehmensgruppe den Arbeitsschutz systematisch organisiert: „Arbeitsschutz Mit System (AMS)“. Ziel ist es, über Maßnahmen, wie Gefährdungsbeurteilungen, den Einsatz von Arbeitsmedizinern u.a.m. die Anzahl von Arbeitsunfällen zu senken und Berufskrankheiten zu vermeiden.

Schweißfachbetrieb für den Anlagen-, Maschinen- und Stahlbau nach DIN EN 1090 (DVS Zertifikate, SLM Schweißzertifikate)

Mit diesen Zertifikaten folgt die WIR+IRW der werkseigenen Produktionskontrollen bei der Herstellung bzw. Inverkehrbringung tragender Bauteile aus Stahl und Aluminium.

  • Tragende Bauteile und Bausätze für Stahltragwerke
  • bis EX C2 nach DIN EN 1090-2
  • Tragende Bauteile und Bausätze für Aluminiumtragwerke
  • bis EX C1 nach DIN EN 1090-3
  • Auch für die Werkstoffgruppen 1 und 8 (austenitische Edelstähle)
  • mit gültigen Qualifikationen für das Schweißen von unlegierten,
  • niedrig- und hochlegierten Stählen im E-, WIG- und MAG-Verfahren
  • PP und PE Schweißzulassung

EVU-Spezialausbildung „Arbeiten unter Spannung“ für die eingesetzten Mitarbeiter

Dank dieser Zusatzausbildung sind uns Arbeiten unter Spannung, unter anderem durch unsere Elektrofachkräfte erlaubt.

  • AuS-Pass
  • gemäß DGUV V3 (BGV A1, VDE 0105, BGV A3 und BGR A3)
  • Erste-Hilfe-Ausbildung (HLW)
  • Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
  • Führungszeugnis

Eingetragener Betrieb im Elektro-Installateurverzeichnis

Befähigte Personen gemäß Betriebssicherheitsverordnung

Der IRW und der IP Freiberg ist es gestattet, nicht nur nach DGUV/UVV zu arbeiten, sondern auch Maschinen, Anlagen und sonstige Arbeitsmittel zu prüfen und so die Einhaltung von Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu bescheinigen.

  • Elektrische Anlagen bzw. Betriebsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung § 10 und § 11 bzw. DGUV Vorschrift 3 § 5
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte gem. DGUV Vorschrift 54
  • Kräne gem. DGUV Vorschrift 52
  • Lastaufnahmeeinrichtungen gem. DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8
  • kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore gem. ASR