Neue Berufsbezeichnung: Krankenschwester
Neue Berufsbezeichnung für staatlich geprüfte Krankenpflegekräfte – Aus Krankenschwestern werden Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen
Für Pflegekräfte wurde eine neue Berufsbezeichnung geschaffen: Pflegepersonal, das seit dem Jahr 2004 geschult wurde, führt nun den Namen Gesundheits- und Krankenpfleger/-in. Wurdest Du noch nach dem alten Recht geschult, darfst Du in den meisten Fällen selbst entscheiden, ob Du den alten Begriff ‚Krankenpfleger‘ oder ‚Krankenschwester‘ beibehältst oder die neue Berufsbezeichnung übernehmen möchtest. Grundlegend für die neue Regelung ist ein Beschluss des Bundestages vom Juli 2003, der das alte Krankenpflegegesetz von 1985 ablöst. Das neue Krankenpflegegesetz, das die geänderten Berufsbezeichnungen für Krankenpflegekräfte zur Folge hat, trat am 1. Januar 2004 in Kraft. Die Umbenennung soll dem wachsenden Aufgabengebiet in Gesundheit und Betreuung Rechnung tragen.
Krankenpflege heute
Denn die wissenschaftliche Basis der Pflege wurde in den letzten Jahrzehnten stark erweitert. Die Krankenpflegeausbildung wird dabei entsprechend immer anspruchsvoller, der Unterricht orientiert sich mehr und mehr an fächerübergreifenden Lernbereichen und auch ein erster Schritt in Richtung generalisierte Pflegeausbildung ist getan. Integrierte Ausbildungen sind nun möglich, in denen Du Dich nach der Orientierungsphase für eine Spezialisierung in Richtung Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege entscheiden kannst. Übrigens ist in diesem Zuge auch das Mindestalter für Auszubildende weggefallen.
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