Eine Prämienberechtigung entsteht nur, wenn der Empfehlungsnachweis mit unterschriebener Einverständniserklärung des geworbenen Kollegen vorliegt und ein Arbeitsvertrag mit dem neuen Kollegen zustande gekommen ist.
Für die erfolgreiche Empfehlung eines neuen Kollegen für die W.I.R GmbH erhalten sowohl der werbende Mitarbeiter als auch der neue Kollege jeweils eine Prämie in Höhe von insgesamt 50 € (brutto) bis insgesamt 200 € (brutto) je nach abgeschlossenem Arbeitszeitmodell, in je zwei Auszahlungsbeträgen. Dabei erfolgt für die jeweilige prämien berechtige Person die erste Auszahlung nach drei Monaten und die zweite Auszahlung nach sechs Monaten, sofern sich der Kollege zum Zeitpunkt des Anspruches in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der W.I.R GmbH befindet. Der Anspruch für den werbenden Mitarbeiter besteht nur, wenn er sich ebenfalls zum jeweiligen Anspruchszeitpunkt in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis mit der W.I.R GmbH befindet.
Höhe und Zeiträume nach Arbeitszeitmodell:
Nach 3 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis erhalten werbender Mitarbeiter und neuer Kollege je:
Vollzeit: 100 € (brutto) Teilzeit: 50 € (brutto) geringfügig: 25 € (brutto)
Nach 6 Monaten im ungekündigten Arbeitsverhältnis erhalten werbender Mitarbeiter und neuer Kollege je:
Vollzeit: 100 € (brutto) Teilzeit: 50 € (brutto) geringfügig: 25 € (brutto)
Geworben werden können nur Personen, die
- zum Zeitpunkt der Werbung in keinem Arbeitsverhältnis mit der W.I.R Wirtschafts- und Industrie Reserve GmbH stehen.
- zuvor noch nicht Mitarbeiter der W.I.R GmbH waren.
- deren Daten noch nicht in unserer Bewerberdatenbank gespeichert sind.
Ebenfalls von der Kampagne ausgeschlossen sind Mitarbeiter der W.I.R GmbH, die mit Verwaltungs-, Vertriebs-, Personal- und Recruiting-Aufgaben betraut sind.